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Baubegleitende Vermessung

Begleitung Ihres Bauprojekts mit präzisen Vermessungen in jeder Phase.

Baustelle eines Einfamilienhauses

Im Zuge eines Bauvorhabens, sei es das Einfamilienhaus oder eine Windenergieanlage sind mehrere baubegleitende Vermessungsarbeiten notwendig. Diese richten sich nach den brandenburgischen Bau- und Vermessungsvorschriften:

1. Amtlicher Lageplan gem. § 7 BbgBauVorlVO
WANN ERFORDERLICH?

Bereits vor Beginn des Bauvorhabens, als Teil des Bauantrags.

BESCHREIBUNG

Der Amtliche Lageplan enthält Tatbestände an Grund und Boden u. a. die Grundstücksgrenzen, bestehende Gebäude, Nachbargrundstücke, Topographie, Befestigungen und Bewuchs sowie ggf. die geplante Bebauung.

ZWECK

Basis für die behördliche Genehmigung des Bauvorhabens.

2. Gebäudeabsteckung (Fein- und/oder Grobabsteckung)
WANN ERFORDERLICH?

Vor Beginn der Bauarbeiten, nach erteilter Baugenehmigung

BESCHREIBUNG
  • Grobabsteckung: Überträgt die geplanten Gebäudeumrisse aus dem Amtlichen Lageplan bzw. den Projektunterlagen auf das Grundstück, um den Bauplatz für Erdarbeiten vorzubereiten.

  • Feinabsteckung: Präzise Markierung der Gebäudeecken und -achsen, mit Nägeln entweder auf Schnurgerüst oder auf Pfählen.

ZWECK
  • Vermeidung von Bauabweichungen und Einhaltung der gesetzlichen Grenzabstände.

3. Gebäudeeinmessung nach § 23 BbgVermG und Überprüfung Bodenplatte § 72 Abs. 9 BbgBO
WANN ERFORDERLICH?

Laut Baugenehmigung ist die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und der Höhenlage der Bauaufsichtsbehörde binnen zwei Wochen nach angezeigtem Baubeginn durch Vorlage einer Einmessungsbescheinigung eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs nachzuweisen. Der Nachweis kann durch eine Einmessungsbescheinigung erfolgen, die auf einer nach Brandenburgischem Vermessungsgesetz durchgeführten Einmessung beruht. 

BESCHREIBUNG

Anhand der vorhandenen Projektunterlagen wird die vorhandene Bodenplatte mit der Planung verglichen. Das Ergebnis wird in der EInmessbescheinigung der Bauordnungsbehörde mitgeteilt. Gleichzeitig wird das Gebäude im Zuge der Fortführung des Liegenschaftskatasters in die Liegenschaftskarte eingetragen. 

ZWECK

Sicherstellung, dass das Gebäude mit der Baugenehmigung übereinstimmt und Aktualisierung des Liegenschaftskatasters.

Die baubegleitenden Vermessungsarbeiten stellen sicher, dass:
  • das Bauvorhaben rechtlich und technisch korrekt durchgeführt wird,

  • alle Grenz- und Abstandsregelungen eingehalten werden,

  • das fertige Bauwerk in das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) eingetragen wird.

Diese Schritte helfen, rechtliche Konflikte, Bauabweichungen oder Verzögerungen zu vermeiden und sind in Brandenburg verbindlich geregelt.

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