top of page

Grenzvermessung

Klare Grenzziehung und Rechtssicherheit für Ihr Grundstück.

Grenzstein

Die Grenzvermessung ist eine hoheitliche Aufgabe, die in Brandenburg gemäß dem Brandenburgischen Vermessungsgesetz (BbgVermG) und der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Liegenschaftsvermessungen (VV-LiegVerm) geregelt ist. Ziel ist die rechtssichere Feststellung oder Wiederherstellung von Grundstücksgrenzen, um Eigentumsverhältnisse klar zu definieren und die Aktualität des Liegenschaftskatasters sicherzustellen.

Rechtsgrundlagen und Ablauf:
1. GRENZERMITTLUNG
  • Zunächst erfolgt eine sorgfältige Prüfung der vorhandenen Unterlagen, wie Grenzniederschriften, Katasterkarten und Vermessungsrissen.

  • Falls erforderlich, werden historische Grenzbelege herangezogen, um den tatsächlichen Grenzverlauf zu rekonstruieren.

2. GRENZFESTSTELLUNG
  • Wenn der Grenzverlauf zweifelsfrei ermittelt werden kann, wird die Grenze vor Ort festgelegt.

  • Im Falle unklarer oder strittiger Grenzverläufe entscheidet der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) nach den Bestimmungen der VV-LiegVerm über die Grenzfeststellung.

3. GRENZWIEDERHERSTELLUNG UND ABMARKUNG
  • Die festgestellten Grenzen werden durch dauerhafte Vermarkungen, z. B. Grenzsteine oder Kunststoffmarken, in Übereinstimmung mit dem Katasternachweis dauerhaft gekennzeichnet

4. GRENZNIEDERSCHRIFT UND BETEILIGUNG
  • Alle Ergebnisse der Grenzvermessung werden in einer Grenzniederschrift dokumentiert.

  • Die Beteiligten (z. B. Grundstückseigentümer und Nachbarn) erhalten Gelegenheit, das Ergebnis der Grenzermittlung anzuerkennen und den vorgenommenen Abmarkungen zuzustimmen.

5. EINTRAGUNG INS LIEGENSCHAFTSKATASTER
  • Die Ergebnisse der Grenzvermessung werden dem zuständigen Kataster- und Vermessungsamt übermittelt

  • Nach erfolgter Prüfung werden die Vermessungsergebnisse in das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) übernommen und die Liegenschaftskarte fortgeführt.

Anwendungsbereiche:
  • Grenzstreitigkeiten: Klärung strittiger oder unklarer Grenzverläufe.

  • Grundstücksteilungen oder -vereinigungen: Festlegung neuer Grenzen bei Parzellierungen.

  • Sicherung von Grenzzeichen: Wiederherstellung nicht vorhandener oder beschädigter Grenzzeichen.

  • Bauvorhaben: Sicherstellung der Einhaltung von Bauvorschriften und Abstandsflächen.

Bedeutung der VV-LiegVerm:

Die VV-LiegVerm konkretisiert die rechtlichen Vorgaben des BbgVermG und definiert die technischen und verfahrensrechtlichen Standards für Liegenschaftsvermessungen. Sie gewährleistet eine einheitliche und rechtssichere Durchführung der Grenzvermessung.

Eine Grenzvermessung bietet Eigentümern Rechtssicherheit, schützt vor zukünftigen Streitigkeiten und bildet die Grundlage für eine zuverlässige Führung des Liegenschaftskatasters.

Textur-Topografie.png

Sie benötigen Unterstützung?

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern.

bottom of page